




Wichtige Grundlage der Arbeit im Rettungsdienst ist das Hessische Rettungsdienstgesetz. Selbstverständlich gelten für die Durchführung des Rettungsdienstes auch die Grundsätze des Roten Kreuzes.
Der Kreisverband setzt Rettungswagen ein, die mit moderner Medizintechnik ausgestattet sind, um den Menschen möglichst effektiv helfen zu können. Die Einsätze werden seit 2016 mit digitalen Erfassungsgeräten (Medical pad) protokolliert.
Um unseren hohen Qualitätsanspruch ständig zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass alle Mitarbeitenden permanent in allen notfallmedizinischen Maßnahmen weitergebildet werden.
Im Rettungsdienst und Krankentransport beschäftigen wir Notfallsanitäter, Rettungsassistenten, Rettungssanitäter und Sanitätshelfer.
Das HRDG schreibt die erforderliche Besetzung der Rettungswagen verbindlich mit mindestens zwei Mitarbeitern vor. Einer davon muss ein Notfallsanitäter oder Rettungsassistent sein, der zweite kann ein Rettungssanitäter sein. Im Krankentransport muss ein Mitarbeiter mindestens ein Rettungssanitäter sein.
In unserer eigenen, staatlich anerkannten Rettungsdienstschule (RDSG) führen wir die Fortbildungen – über die Vorgaben des HRDG hinaus - für unsere eigenen Mitarbeiter und die Mitarbeiter unserer Kooperationspartner durch.
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